Beihilfeanträge – und du bleibst beweglich !

Beihilfeanträge – und du bleibst beweglich !

Und wieder ist es einmal soweit.
Arztrechungen flattern ins Haus, müssen eingereicht werden, damit man nicht allzu lange in Vorlage treten muss. Denn die Rechnungen sollen und wollen ja bezahlt werden.

Soweit so gut. D.h. Formulare müssen ausgefüllt, Zahlen zusammengerechnet und entsprechende Unterschriften geleistet werden. Kennt man, macht man, man will ja schließlich das Geld zurückbekommen.
Ist das Kind in einer gesetzlichen Krankenversicherung, so muss man zur Krankenkasse, um sich mit Stempel und Unterschrift bescheinigen zu lassen, dass bzw. was die Kasse übernimmt, bzw. dass sie nichts übernimmt, bevor man die Unterlagen zur Beihilfestelle schickt. Ok, schließlich soll man und will man ja auch kein Geschäft mit der Krankheit machen.

Doch immer wieder gibt es neue, andere Finessen: Rechnungen von Ärzten, die keine Kassenzulassung haben, werden von den Krankenkassen nicht mehr übernommen, sie dürfen nicht einmal mehr den Anteil übernehmen, den sie früher für zugelassene Ärzte hätten übernehmen müssen. Auch kulanter Weise dürfen sie es nicht mehr. Da gibt es eine gesetzliche Regelung.

Auch noch so weit so gut. Doch jetzt kommt’s:
Obwohl es gesetzlich geregelt ist, dass die Kassen zu einer solchen Rechnung nichts beitragen, ja nichts beitragen dürfen, muss ich mit jeder Rechnung zur Krankenkasse, um mir mit Stempel und Unterschrift bescheidigen zu lassen, dass ich von der gesetzlichen Krankenkasse nichts bekomme, bevor ich die Rechnung bei der Beihilfe einreiche, die natürlich daüber Bescheid weiß. Aber: ohne Stempel und Unterschrift kein Geld: So ist das.

Ist das eine Aktion von „Deutschland bewegt sich“?

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