Freigabe von Videoüberwachungsfotos nur für Eigentumsdelikte?
Vor ein paar Tagen ist ein behinderter Fahrgast in einem Bus zusammengeschlagen worden. Er erlitt einen Nasenbeinbruch. Der Täter wurde im Bus von einer Videokamera aufgenommen und zwar so, dass er darauf klar zu erkennen ist. Die Fotos waren für eine öffentliche Fahndung nicht freigegeben worden, weil die Verletzungen nicht erheblich genug gewesen seien.
Mag sein, dass diese Entscheidung juristisch korrekt ist, doch dann frage ich mich, mit welcher Begründung werden Fotos von Leuten in die Zeitung gesetzt, wenn sie mit gestohlenen Kreditkarten Geld an Automaten abgeholt haben und von einer Videokamera erfasst worden sind. Sie können maximal 400 € auf einmal abheben.
Also ist der entstandene Schaden erheblich genug!
