Mittwoch, 21. März 2007 | Kategorie: Aufgelesen | Kommentare (0)
Mit dem Hinweis, der Koran erlaube die Züchtigung einer Frau, lehnte eine Richterin in Deutschland, die Scheidung einer Frau nach der Härtefallregelung ab, die wegen Morddrohungen ihres Mannes sofort geschieden werden und nicht noch ein Trennungsjahr abwarten wollte. "Die Ausübung des Züchtigungsrechts begründet keine unzumutbare Härte gemäß Paragraf 1565 BGB". Die Ablehnung der Richterin ist umso unverständlicher, als sie vorher dem Mann untersagt hat, sich seiner Frau zu nähern. Ja, wo leben wir denn?
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