Zeitmietverträge oder Verzicht auf Kündigung?
Zeitmietverträge sind seit einiger Zeit nicht mehr möglich. Werden sie dennoch abgeschlossen, so kann ein Mieter hergehen und den Vertrag vorzeitig kündigen, der Mieter wohlgemerkt, denn ein Vermieter kann im “Normalfall” ein Mietverhältnis nicht kündigen. Möglich ist aber ein Verzicht auf Kündigung für vier Jahre.
Muss man das verstehen? Ist nicht ein Dauermietvertrag, angelegt auf vier Jahre, in der Praxis das gleiche wie ein Verzicht auf Kündigung für vier Jahre? Warum ist das eine erlaubt, das andre aber nicht?
Muss das Leben so kompliziert sein, dass man kaum noch etwas ohne Anwälte vereinbaren kann?

Es wird glaube ich manchmal viel schwieriger gemacht als es wirklich sein muss. Aber ich verstehe den unterschied auch nicht genau, habe ich jedoch mit meinem Mietvertrag das gleiche Problem. Man unterschreibt, weiß aber nicht den Unterschied…Gruß Luna
Tja, das ist nicht das einzige Gesetz/die einzige Regelung, bei dem/der ich mich danach frage wie sinnvoll das ist …
Weit (genug) zu denken ist – glaube ich – nicht unbedingt die Stärke der meisten Politiker.
Lieben Gruß – Ulrike
Die Frage ist ja oft auch, inwieweit Politiker von den Gesetzen in ihrer eigenen Lebenswirklichkeit wirklich betroffen sind.
On der Schulpolitik würde ich mir öfter wünschen, dass sie das, was sie beschließen auch in der Praxis umsetzen müssten!!!