Wahrung der Persönlichkeitsrechte oder Verantwortungslosigkeit?
Manchmal kann man kaum glauben, was man in der Zeitung liest.
In München soll eine 32 jährige Rechtsanwältin bei 11 Grad Celsius ihre eineinhalb Jahre alte splitternackte Tochter auf dem Fahrrad durch die Stadt gefahren haben. Polizisten erkärte sie, sie habe nur die Persönlichkeitsrechte ihrer Tochter respektiert, die sich nichts habe anziehen wollen.
Die Frau erhielt eine Anzeige wegen Misshandlung von Schutzbefohlenen. Vielleicht sollte man gleichzeitig den Geisteszustand der Frau untersuchen.

Am Geisteszustand dieser Frau muss man allerdings in höchstem Masse zweifeln: Wie stupide muss sie sein, zu denken, ein eineinhalb jähriges Kind könne die Folgen seiner Forderungen – überhaupt seines Tuns – abschätzen… Arme Kleine!