Behörden”rechnungen”

Behörden sind schnell und unnachgiebig mit der Einbehaltung von Geld, was ihnen – oft nur aus ihrer Sicht – zusteht. Da gelten auch keine Fristen, Termine, an denen sich unsereins zu richten hat, die einem vorgesetzt werden. Soweit sogut. Grenzen, Termine etc. müssen sein.
Wenn dann aber mit zweierlei Maß gemessen wird, habe ich dafür kein Verständnis. Kindergeld musste zurückgezahlt werden. Dass meine Begründung nicht akzeptiert worden ist, obschon man mir vorher mündlich etwas anderes gesagt hatte, ok. Also wird mir dies Geld bei der nächsten Auszahlung abgezogen. Auch klar. Dass aber meine Nachzahlung, über die die entsprechende Sachbearbeitering zeitgleich informiert worden ist, keine Berücksichtigung findet, sondern erst im Juli, das ärgert mich.
Ach ja, für unser einen ist Stichtag der 15. eines Monats. Danach finden nur noch Einbehaltungen von Geld statt. Dabei hätte eine Verrechnung den Vorgang gänzlich abgeschlossen.
Das FA hat einmal eine Ausszahlung einer fünfstelligen Summe verweigert, weil ich angeblich meine KFZ-Steuer nicht bezahlt hatte, dabei war einfach der entsprechende Beamte in Urlaub und meine Zahlung war noch nicht verbucht worden. Verzinst worden sind mir diese Tage natürlich nicht. D.h. Beörden dürfen verrechnen, unsereins  nicht! Wo kämen wir denn da auch hin!?

Datum: 26. Mai 2009
Themengebiet: Frag-Würdiges Trackback: Trackback-URL
Feed zum Beitrag: RSS 2.0

Kommentar abgeben