Reklamationen – einmal anders

Reklamationen – einmal anders

Ein Friseurgeschäft ist eine Nachrichtenbörse – par excellence!! Manchmal erfährt man „Geschichten“, die sind einfach unglaublich – sie wären eine „Lachnummer“, wenn, ja wenn sie nicht wahr wären:
Eine Frau beschwert sich bei ihrem (Ferien-) Vermieter wegen des Ungeziefers in ihrem Feriendomizil. Der Vermieter allerdings ist durch einen Nachbarn „vorgewarnt“: Dieser hatte ihn nämlich einen Tag zuvor gefragt, welches Interesse der Feriengast an seinem Garten, speziell an dem habe, was unter den Waschbetonplatten zu sehen sei?
Der Vermieter konnte seinem Nachbarn diese Frage an dem Tag nicht beantworten. Wohl aber einen Tag später, nachdem der weibliche Feriengast bei ihm war und den kostenfreien Rücktritt vom Mietvertrag für die Ferienwohnung verlangte – wegen der in Küche und Badezimmer vorgefundenen (Keller-) Asseln!!!

Fortsetzung folgt sicher – vor dem zuständigen Amtsgericht.

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